Ergebnisse des Diskussionsforums EURIBOR

Am 09. November 2018 organisierte Europäischen Zentralbank in Frankfurt eine Expertenrunde zum Thema „Umsetzung der Benchmark-Verordnung“. Unser Prokurist Karel Teich hat an der Veranstaltung teilgenommen und die Ergebnisse für Sie zusammengefasst:

Die für Kapitalmarktteilnehmer*innen wichtigste Auswirkung dieser Verordnung ist, dass (nach Ende der gegenwärtig laufenden Übergangsfrist von 2 Jahren) ab 01. Januar 2020 nur noch verordnungskonforme Referenzzinssätze verwendet werden dürfen, also solche, die robust, zuverlässig, repräsentativ und nicht manipulierbar sind. Weder die EURIBOR-Zinssätze noch der EONIA erfüllen in ihrer derzeitigen Form diese Anforderungen.

Im Rahmen der Veranstaltung stellten Vertreter einer Arbeitsgruppe, gebildet von EZB, FSMA, ESMA und der EU-Kommission, den anwesenden Vertretern und Vertreterinnen verschiedener Finanzinstitute den aktuellen Stand ihrer Bemühungen zur Ablösung des Tagesgeldsatzes EONIA durch den neu geschaffenen Referenzzinssatz ESTER/€STR sowie zur Reformation des EURIBOR bzw. eventuell notwendiger Alternativen vor. Außerdem kamen Vertreter und Vertreterinnen der EU-Kommission und der EZB zu Wort.

 Die wichtigsten Erkenntnisse zur EU Benchmark Regulation

  1. Die aus Vertretern/innen großer Finanzinstitute und (nicht stimmberechtigten) Finanzmarktregulatoren bestehende Arbeitsgruppe hat sich für eine Verlängerung der in der Benchmark-Verordnung kodifizierten Übergangszeit um mindestens zwei weitere Jahre ausgesprochen und bereits konkrete Vorschläge für eine EU-rechtliche Umsetzung gemacht. Die EU-Kommission verfügt zwar nur über eine Beobachterrolle, unterstützt diese Initiative jedoch, da ihr an einer reibungslosen Umsetzung der Verordnung gelegen ist und sie aufgrund der kurzen verbleibenden Vorbereitungszeit und der bisher immer noch nicht erfolgten Einführung konformer Zinssätze ein erhebliches Risiko für die Gefährdung der Finanzmarktstabilität sieht. Letztlich ist jedoch nur das Europaparlament in der Lage, verbindliche Änderungen an der Verordnung zu genehmigen.
  2. Die derzeit einzige Alternative für den Tagesgeldsatz EURIBOR bleibt der erst ab Mitte/Ende 2019 von der EZB veröffentlichte Zinssatz ESTER (Euro Short Term Rate – offizielle Schreibweise: €STR). Der seit erstem Quartal 2017 von der EZB ermittelte pre-ESTER/€STR (der nur sporadisch mit Zeitverzug veröffentlicht wird), erwies sich – in einem allerdings sehr ruhigen und von Negativzinssätzen geprägtem Kapitalmarktumfeld – als sehr valide und war immer auf eine deutlich breitere Basis gestellt, als der für Manipulationen und Sondereffekte anfällige EONIA. Inwieweit der zu beobachtende Spread zwischen EONIA und ESTER/€STR von ca. 9 Bps. in Zukunft bestehen bleibt und welche Rolle dieser bei der Bepreisung von Finanzinstrumenten spielen wird, kann derzeit noch nicht gesagt werden. Wichtig wird in jedem Fall jedoch, dass zukünftig die Tagesgeldsätze erst am folgenden Bankarbeitstag veröffentlicht werden.
  3. Selbst wenn es zu einer Verschiebung des kritischen Stichtages 01.01.2020 kommt, ist Marktteilnehmern*innen zu empfehlen, so früh wie möglich von dem vom EMMI (European Money Markets Institute) bereitgestellten EONIA auf ESTER/€STR umzustellen, da der EONIA zunehmend Schwächen zeigt. So ist das Volumen, das seiner Ermittlung ursprünglich zugrunde lag, deutlich zurückgegangen und der Einfluss weniger großer Banken auf seine Höhe hat extrem zugenommen. Das EMMI hat seine Bemühungen um eine grundsätzliche Überarbeitung des EONIA eingestellt. Im Gegenzug dazu basiert der ESTER/€STR auf einer amtlichen Statistik der EZB mit einer breiteren Datengrundlage und einer transparenten Methodik.
  4. Beim EURIBOR ist das EMMI derzeit weiterhin um eine Reform bemüht. Der EURIBOR soll demnach auf eine dreistufige Hybrid-Methodik umgestellt werden, bei der in einem Wasserfallprinzip zunächst auf tatsächliche Transaktionen, und sodann darauf aufbauend auf Proxi-Daten und schließlich auf Modelle zurückgegriffen wird. Obwohl alle Referenten*innen auf der Veranstaltung zuversichtlich schienen, dass die Hybrid-Methodik geeignet ist, den EURIBOR verordnungskonform zu reformieren, ist dies u.E. derzeit keinesfalls sicher. Die Teilnehmenden des Roundtables waren sich einig, dass die Arbeitsgruppe in jedem Fall an einer alternativen Rückfalllösung weiterarbeitet und sich die Marktteilnehmer*innen auch auf ein Szenario vorbereiten sollten, dass zum 01.01.2020 der EURIBOR nicht mehr veröffentlicht wird und die kurzfristigen Zinssätze von 1 bis 12 Monaten über finanzmathematische Methoden aus dem ESTER/€STR abgeleitet werden müssen. Hier bestehen noch hohe Unsicherheiten, da die Arbeitsgruppe bisher noch keine Konsultationspapiere veröffentlicht hat.

EU Benchmark Regulation: Fazit der Veranstaltung

Bemerkenswert ist, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Arbeitsgruppe bisher noch keine Unterstützung für die vertragliche Anpassung von bestehenden Finanzprodukten angeboten haben. Es besteht zwar die Bestrebung, dies noch rechtzeitig zu tun, allerdings bleibt die nur für Derivate zuständige ISDA (International Swaps and Derivatives Association) auf diesem Gebiet Vorreiter. Sie hat bereits entsprechende Vertragsanhänge veröffentlicht, die für neue Verträge gültig sind. Allerdings ist zu beachten, dass auf dem deutschen Markt i.d.R. keine ISDA-Rahmenverträge zur Anwendung kommen, sodass diese Standards erst noch auf den deutschen Markt angepasst werden müssen.

Insgesamt empfahlen die Referent*innen den Marktteilnehmer*innen, sich bereits jetzt intensiv mit den bestehenden und zukünftigen Anforderungen der durch die Benchmark-Verordnung vorgeschriebenen Reformen vertraut zu machen. Dabei sollten bestehende Finanzierungs- und Derivate-Verträge hinsichtlich ihrer Anfälligkeit auch auf sogenannte Basis-Risiken geprüft, die Auswirkungen auf das Rechnungswesen evaluiert und eine Kommunikationsstrategie mit Kunden*innen und Finanzierungspartnern*innen sowie ein Umsetzungsplan entworfen werden. Hierbei wird es notwendig werden, spätestens in 2019 entsprechende Projekte zu initiieren, für die bereits jetzt entsprechende Ressourcen zu einzuplanen sind.

Wir unterstützen Sie bei der individuellen Aufarbeitung der Euriborreform

Weitere Informationen von uns zum Thema finden Sie unter: https://www.sachsen-am.de/euribor-reform/

Gern unterstützen wir Sie auch hierbei wie gewohnt als bankenunabhängiger Dienstleister. Bei Interesse sprechen Sie uns gern jederzeit an bzw. schreiben uns Ihre Fragen an die E-Mailadresse EURIBOR@sachsen-am.de.

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Karel Teich
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