Einstellung der LIBOR-Sätze

Die britische Finanzaufsicht FCA hat am 5. März 2021 bekanntgegeben, dass 35 Libor-Sätze ihren Status als repräsentative Zinsbenchmarks verlieren, darunter sind alle EUR-Libor, CHF-Libor und JPY-Libor sowie einige GBP Libor-Sätze. Nur einige ausgewählte USD Libor-Sätze, auf die sich ein Großteil der ausstehenden Libor-Finanzprodukte beziehen (Tagesgeld, 1, 3, 6, und 12 Monate) und einige GBP-Libor-Sätze werden auf Bitten der Marktteilnehmer für einen Übergangszeitraum bis 30.06.2023 weiter gestützt. Drei GBP-Libor Sätze (1, 3 und 6 Monate) sollen in Abhängigkeit noch zu schaffender rechtlicher Grundlagen ab 2022 als synthetische Zinssätze für den gleichen Übergangszeitraum fortgesetzt werden, um die Abwicklung von Altverträgen zu unterstützen.

Die ICE Benchmark Administration (IBA) als Administrator der Libor-Sätze hat daraufhin bekanntgegeben, dass sie die betroffenen Libor-Rates nach dem 31.12.2021 nicht mehr veröffentlicht, wenn sie von der FCA dazu nicht noch verpflichtet wird. Dies wurde schon länger erwartet und löst für die betroffenen Zinssätze nun endgültig die Routinen zur Festlegung des endgültigen Spreads zwischen den risikolosen alternativen Tagesgeldzinssätzen und den Libor-Sätzen aus, die als Rückfalloptionen bereits in vielen Finanzprodukten verankert sind.

EURIBOR als mögliche Rückfalllösung

Die von der Einstellung ebenfalls betroffenen EUR-Libor Sätze wurden in Deutschland nur selten in Finanzprodukten referenziert (i.d.R. nur bei Geschäften mit international tätigen Investmentbanken). Im Euroraum ist der Euribor der führende Referenzzinssatz, der von der Einstellung des EUR Libors nicht direkt betroffen ist und deshalb für viele EUR-Libor Produkte eine natürliche Rückfalllösung darstellen kann.

Der insbesondere für derivative Finanzprodukte wichtige 6-Monats Euribor lag jedoch seit seinem Bestehen im Durchschnitt um 0,02 % p.a. über dem entsprechendem EUR-Libor. Das kann insbesondere daran liegen, dass das Bankenpanel für den EUR-Libor mehrere große Investmentbanken umfasst, die nicht Teil des Euribor Panels sind. Inwieweit der EUR-Libor für den Euribor eine Ankerfunktion hatte, ist schwer festzustellen. Es ist aber zu befürchten, dass ein Wegfall des EUR-Libors zur Einschränkung von Arbitragemöglichkeiten führt und sich zukünftig negativ auf die Liquidität und das Niveau des Euribors auswirken wird. Auch nach der Umstellung der Feststellungmethodik von den Panel Banken werden die Euribor Sätze nämlich immer noch zu einem wesentlichen Teil auf Basis von Zinsmodellen ermittelt.

Weiterhin Handlungsbedarf bestehend

Die Finanzindustrie konnte sich zwar schon länger auf die Umstellung der Referenzzinssätze vorbereiten, allerdings ist diese noch längs nicht abgeschlossen. Beispielsweise schätzt Goldman Sachs, ein Vorreiter bei den Finanzinnovationen, aktuell ein, dass– wenn keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden – zum Zeitpunkt der endgültigen Einstellung des USD-Libor noch ca. 29 Mrd. USD an Finanzprodukten im Umlauf haben würden, die an den USD Libor gekoppelt sind. Auch bei anderen Emittenten wird ein Großteil der Finanzprodukte noch nicht restrukturiert sein. Auf die Anleger in diesen Finanzprodukten kommen daher in den nächsten Monaten vermutlich eine Vielzahl an Umtauschangeboten bzw. Vertragsanpassungsangeboten der Emittenten zu, die kurzfristig bewertet werden müssen.

Auch wenn diese nicht seitens der Emittenten initiiert werden, sollten sich Kunden bewusst sein, dass die Emittenten mittlerweile einen guten Überblick über die in ihren Produkten und Verträgen implementierten Fallback-Lösungen geschaffen haben, die eintreten, wenn die Libor-Sätze endgültig eingestellt werden. In einigen Varianten kann es z.B. sein, dass der Calculation Agent dann in die Lage versetzt wird, eine alternative Zinskalkulation nach eigenem Ermessen vorzunehmen. Hier besteht die Gefahr, dass die Emittenten eine Negativauslese bei den Umtauschangeboten vornehmen und nur für solche Finanzprodukte kein Umtauschangebot vorlegen, bei denen eine bankenfreundliche Fallback-Regelungen in den Verträgen verankert ist. Ein Nichtstun bzw. Stillhalten kann also ebenfalls zum Nachteil der Anleger gereichen.

Wenn Sie Unterstützung bei der Analyse ihrer Finanzprodukte bzw. bei der Bewertung von Umtauschangeboten oder Vertragsanpassungen benötigen, nehmen Sie gern mit uns Kontakt auf.

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Karel Teich
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