Durch den zum Jahresanfang 2022 bevorstehenden Auslauf des EONIA steigt der Handlungsbedarf bei EONIA-bezogenen Geschäften. Dies umfasst einerseits sämtliche Finanzinstrumente, die EONIA-Bezug aufweisen, wie Derivate, Kredite oder Anlageprodukte. Allerdings gibt es auch indirekten EONIA-Bezug, zum Beispiel, wenn Sicherheiten auf EONIA-Basis zu verzinsen sind. Dies ist häufig der Fall in Besicherungsvereinbarungen zu Derivategeschäften. Im häufig zusätzlich zum Rahmenvertrag abgeschlossenen „Besicherungsanhang zum […] Rahmenvertrag“ werden entweder Wertpapier-, häufig aber Barsicherheiten vereinbart. Der Sicherheitennehmer, aus dessen Sicht die Derivatpositionen also einen positiven Marktwert aufweisen, hat die ihm zu stellenden Barsicherheiten mit einem im Besicherungsanhang festgelegten Referenzzins zu verzinsen. Hierfür wurde häufig der EONIA vereinbart, so dass auch hier eine Anpassung erforderlich wird.
Die bereits erwähnte „Zusatzvereinbarung für den Übergang von EONIA auf €STR“ bietet hierfür zwei Varianten
In der Praxis werden von Banken aktuell bereits entsprechende Ausgleichszahlungen angeboten. Da häufig der zinssichernde Kunde, dessen Positionen aufgrund der langjährigen Zinsrückgänge derzeit negative Marktwerte aufweisen, die Sicherheiten zu stellen hat, stehen ihm im Gegenzug die Zinsen auf diese Sicherheiten zu. Die seitens der Banken für die Referenzumstellung angebotenen Ausgleichszahlungen zu überprüfen, stellt aber ein komplexes mathematisches Problem dar. Schließlich wird mit einer einmaligen Ausgleichszahlung die dauerhafte Umstellung des Referenzzinses abgegolten. Da die zukünftigen Zinsen auf Barsicherheiten aber von der Höhe der zu stellenden Sicherheiten, mithin vom zukünftigen Marktwert der Derivate abhängt, ist hier schon bei einfachen Plain-Vanilla-Swaps eine komplexe stochastische Modellierung erforderlich.
Gleichwohl sollte eine bei Umstellung angebotene Ausgleichszahlung immer mindestens validiert, besser noch genau überprüft werden, um spätere Auseinandersetzungen proaktiv zu vermeiden.