Die ISDA, die International Swaps and Derivatives Association, Inc (die Organisation der Teilnehmer am Derivatemarkt) hat sich bisher mit einer Position zur EU Benchmark Regulation bzw. der Reform von Referenzzinssätzen zurückgehalten. Sie erklärt sich lediglich dafür zuständig, etwaige notwendige Veränderungen in Derivateverträgen möglichst reibungslos zu ermöglichen.
Hierfür hatte sie bereits im September 2018 das sogenannte ISDA 2018 Benchmarks Supplement veröffentlicht. Es handelt sich dabei um die Änderung verschiedener Standard-Derivate-Verträge der ISDA in Form eines Nachtrages (Supplement). Die Änderung soll es ermöglichen, bestehende Derivate-Rahmenverträge an die Anforderungen der EU-Benchmarkverordnung anzupassen. Der Nachtrag ist jedoch so generisch und ohne Bezug zu speziellen Rechtsnormen formuliert, dass er auch bei zukünftigen Änderungen der EU-Benchmarkverordnung und bei Einführung von ähnlichen regulatorischen Normen auf anderen Märkten seine Gültigkeit behält. Durch die Vereinbarung dieses Anhangs können Marktteilnehmende ihre bestehenden Verträge bis zur endgültigen Entwicklung von Fallback-Lösungen anpassen und zukünftige Entwicklungen hinsichtlich Fallback-Lösungen schon jetzt einbeziehen.
Am heutigen Tage hat die ISDA nun ein sogenanntes Protokoll veröffentlicht, mit dem das Benchmark Supplement in einem standardisierten Prozess in die ISDA-Rahmenverträge eingeführt werden kann.
In Deutschland wird in der Regel der vom Bankenverband herausgegebene deutsche Rahmenvertrag (statt des international üblichen ISDA-Rahmenvertrags) für Derivate-Verträge zugrunde gelegt. Zu dessen eventuellen Anpassungsbestrebungen sind noch keine Informationen bekannt.