Nachdem bereits im Jahr 2018 ein neuer Deutscher Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte vom Bankenverlag vorgelegt wurde (DRV 2018), der unter Ziffer 5 Regelungen für den eventuellen Wegfall oder die erhebliche Veränderung von Referenzzinssätzen enthält, zugleich der Bank aber auch weitgehende Vorschlags- und Entscheidungsrechte zuweist, gibt es inzwischen zudem auch eine „Zusatzvereinbarung für den Übergang von EONIA auf €STR“ (Zusatzvereinbarung EONIA). Hiermit soll das bevorstehende Ende des EONIA vorbereitet und der Übergang auf €STR vorbereitet werden.
Parallel wurden die Bewertungen von EONIA-basierten Geschäften durch Clearinghäuser auf €STR-flat umgestellt, was zu Bewertungsanpassungen führte. In diesem Zusammenhang wurden und werden von Banken auch einmalige Ausgleichszahlungen angeboten.
Für eine Überprüfung solche Angebote stehen wir gern zur Verfügung.